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AutorenbildSusanne Rey

Die 4 wichtigsten Punkte der neuen Gesetzgebung für Immobilienbesitzer


Das neue Gesetz, das am 21. Mai 2024 in Kraft getreten ist, wird noch überprüft und kann immer noch geändert werden. Es besteht wie bei jedem Gesetzesentwurf eine Einspruchszeit von 90 Tagen und verschiedene Kremien sind aktuell in Gesprächen mit dem Ministerium, um das Gesetz anzupassen.

 

Bisher wurden vom Innenministerium vier allgemeine Leitlinien veröffentlicht, welche momentan für alle Immobilienbesitzer, deren Immobilie bereits realisiert ist, relevant sind.

 

 

1)   Vor dem 21. Mai 2024 unterschriebene Verträge, die noch nicht registriert sind:

 

Diese Verträge sollten alle innerhalb von 6 Monaten ab dem 21. Mai 2024 gestempelt und registriert werden.

 

Nach wie vor sind bei Registrierung die Stempelsteuer von 0,5 % (bis zu 1,5 % "Strafzahlungen" möglich bei “alten“ Verträgen) und 6 % (die Hälfte der Transfergebühren des Title Deeds) zu entrichten.

 

Gleichzeitig muss (wie vorher auch) die Kaufgenehmigung („Permission to purchase“) beantragt werden und nach Erteilung der Genehmigung sind die Steuern in Verbindung mit dem Title Deed (6% der Rest der Transfergebühren und 5% Mehrwertsteuer) innerhalb von 60 Tagen zu zahlen.

 

 

2)   Wenn Sie vor dem 21. Mai 2024 MEHR ALS EINE IMMOBILIE UNTER IHREM NAMEN GEKAUFT UND VERTRÄGE OHNE REGISTRIERUNG UNTERZEICHNET HABEN:

 

Sie sollten eine Gebühr von 1 % des Verkaufspreises der Immobilie zahlen und das zuständige Ministerium innerhalb von 6 Monaten über den Mehrkauf informieren ab dem 21.05.2024 anmelden und den Vertrag ebenfalls registrieren.

Anschließend müssen Sie die Verträge innerhalb von 24 Monaten ab dem 21.11.2024 auf eine andere Person übertragen.

 

 

 

3)   Wenn ihre Kaufgenehmigung "Permission to purchase" vor dem 21. Mai 2024 ERTEILT WURDE:

 

Sie müssen innerhalb von 6 Monaten ab dem 21. Mai 2024 mit der Erstellung des “Title Deeds” fortfahren.

 

 

4)   WENN IHRE KAUFGENEHMIGUNG FÜR DIE GEKAUFTE IMMOBILIE NICHT VOR DEM 21. Mai 2024 ERTEILT WURDE UND SIE KEINEN ANTRAG ANGETRAGEN HABEN:

 

Sie müssen mit der Beantragung fortfahren und nach Erteilung der Kaufgenehmigung die Steuern (insgesamt 12 % Übertragungsgebühr und 5% Mehrwertsteuer) innerhalb von 60 Tagen bezahlen.


Eine weitere Änderung ist die Gebühr, die ab sofort für die Beantragung fällig wird. Aktuell sind es ca. 500 Euro.


Bitte sprechen Sie unbedingt mit ihrem Anwalt und/oder ihrem Bauträger, auf welchem Stand sich ihr Antrag der "Permission to purchase" befindet und welche Stragtegie Sie angehen sollten.




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