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  • AutorenbildSusanne Rey

Testament in Nordzypern



Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft in der Türkischen Republik Nordzypern leben, eine Immobilie besitzen oder ein Auto und ein Bankkonto dort haben, ist es sehr wichtig ein Testament zu eröffnen.

Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, wenn Sie glauben, dass Ihr Ehepartner nach ihrem Tod alles erben wird, was Sie besitzen.


Nach dem nordzypriotischen Testaments- und Erbrecht aus dem Jahr 1959, erhält der hinterbliebene Ehepartner nur ein Sechstel des Vermögens, während der Rest auf die Kinder oder Enkelkinder übergeht. Sind keine Kinder oder Enkelkinder vorhanden, erhält der hinterbliebene Ehegatte die Hälfte des Vermögens und der Rest wird an die Geschwister, Eltern oder Cousins, bis zum sechsten Grad der Verwandtschaft, verteilt. Gibt es keine lebenden Kinder, Geschwister, Eltern oder Nichten und Neffen, so erbt der Ehegatte ein Dreiviertel des Nachlasses, und der Rest geht an Verwandte bis zum sechsten Verwandtschaftsgrad über.


Nach dem Recht der Türkischen Republik Nordzyperns erhalten Ehegatten im Falle der Unvererblichkeit weniger, als sie im Falle einer Scheidung erhalten würden. Dies ist eine sehr schwierige Situation für einen Ehepartner, der möglicherweise viele Jahre seines Lebens mit seinem Partner geteilt hat. Auch unverheiratete Paare haben keinen Rechtsanspruch auf den Nachlass ihres Partners. Dies gilt auch für Kinder unverheirateter Eltern, die keinen Anspruch auf den Nachlass ihres Vaters haben. Außerdem wird die zivile Lebenspartnerschaft in Nordzypern nicht anerkannt, und der Ehepartner kann nach nordzypriotischem Recht keine Rechtsansprüche geltend machen.



Sobald das Testament gemäß den Vorschriften in Nordzypern erstellt ist, muss es von einem Standesbeamten beim Gericht registriert werden. Bei der Registrierung muss der Erblasser mit seinem Reisepass oder Personalausweis anwesend sein. Das Testament muss auf einer Seite unterschrieben werden, um zu bestätigen, dass der Erblasser das Testament gelesen hat, und am Ende muss es von mindestens zwei Zeugen unterschrieben werden. Außerdem ist bei der Registrierung eine Stempelgebühr zu entrichten. Schließlich stempelt und bestätigt der Standesbeamte das Testament und bewahrt es auf, bis der Erblasser verstorben ist.


Erbschaftssteuer

In der TRNZ wird die Erbschaftssteuer erst für Immobilien mit einem Wert ab 3.255.120,- TL erhoben, das entspricht ca. 126.160,- Euro. Für alle darüber liegenden Werte wird eine Erbschaftssteuer von 1 % erhoben. Die Erbschaftssteuer wird aus dem gesamten Vermögen und den Verbindlichkeiten des Verstorbenen berechnet.

Wenn eine Mutter oder ein Vater ihr/sein Vermögen an ihre/seine Kinder verschenkt, beträgt die zu zahlende Steuer 0,2 %.

Wenn Ehegatten einander Eigentum schenken, beträgt die zu zahlende Steuer 0,4 %.


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