Wie gehe ich beim Erwerb einer Immobilie in Nordzypern vor?
- Susanne Rey
- vor 2 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Im besten Fall haben Sie, Dank einem erfahrenen, professionellen und vertrauenswürdigen Immobilienberater, die für Sie passende Immobilie gefunden.
Die Entscheidung ist gefallen und Sie haben Klarheit über folgende Informationen zu der von Ihnen gewählten Immobilie:
· Details der Immobilie
· Preis der Immobilie
· Zahlungsplan
· etwaige informelle Vereinbarungen, die Sie mit dem Verkäufer getroffen haben, die in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden müssen, damit sie wirksam sind
Sie sollten einen Anwalt zu einer Beratung konsultieren und folgende Themen besprechen:
· die zu erwerbende Immobilie
· Zahlungsplan & Nebenkosten
· „Title Deed“ Erwerb nach Fertigstellung
· Testament
· Vollmacht
Wir empfehlen jedem Käufer, eine Vollmacht (Power of Attorney) auszustellen, solange Sie in Nordzypern vor Ort sind. Es handelt sich um eine besondere Vollmacht, die sich nur auf den Erwerb einer Immobilie in Nordzypern spezialisiert. Ein lokaler Notar bestätigt die Unterzeichnung in Anwesenheit.
Die Vollmacht gilt nur für den Kauf oder Verkauf von Immobilien in Nordzypern, um sicherzustellen, dass in Ihrem Namen gehandelt werden kann, auch wenn Sie sich nicht in Nordzypern befinden.
Es gibt eine aufwändigere Möglichkeit, die Vollmacht in Deutschland erstellen zu lassen. Sie muss in dem Fall bei einem deutschen Notar unterzeichnet werden, an das Konsulat der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) gesendet und dann zu ihrem Anwalt weitergeleitet werden.
Nachdem alle Details geklärt sind, wird ein Kaufvertrag vorbereitet, der sicherstellen soll, dass Ihre Interessen so weit wie möglich geschützt werden. Sobald alle Parteien (der Verkäufer und der Käufer) den Vertragsentwurf genehmigt haben, wird er unterzeichnet (mit Vollmacht durch den Anwalt oder persönlich) und ausgetauscht.
Jede Seite einschließlich der Anhänge sollte paraphiert und der Kaufvertrag bezeugt werden. Sie sollten eine Kopie des ursprünglichen Kaufvertrags aufbewahren, eine weitere Kopie verbleibt bei Ihrem Anwalt und eine dritte beim Bauträger.
Nach den Gesetzen der Türkischen Republik Nordzypern dürfen Nicht-TRNZ-Bürger nur ein Eigentum bis zu einer Fläche von maximal 5 Donums pro Haushalt erwerben, sofern das Eigentum nur aus einer Wohnung besteht. Ehepartner können einzeln je eine Immobilie erwerben.






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