Muss ich für den Kauf vor Ort anwesend sein oder kann ich auch online kaufen?
- Susanne Rey
- 28. Mai
- 1 Min. Lesezeit
Seit der Pandemie in 2020 ist es möglich einen Kauf abzuschließen, ohne dass Sie persönlich vor Ort gewesen sein müssen. Der Kauf einer Immobilie kann also inzwischen komplett online erfolgen.
Bei einer Online-Besichtigung läuft es so, dass Sie zunächst ein persönliches Beratungsgespräch haben, gerne auch bei konkretem Interesse an einem Projekt eine Online-Präsentation mit dem Bauträger. In einer Video-Konferenz geht der Käufer durch die bereits existierenden Räume der Immobilie. Nachdem die Entscheidung getroffen ist, sind folgende Schritte notwendig, damit ein Anwalt in Vertretung für den Käufer den Kaufvertrag unterschreiben kann.
Der Interessent muss eine Handlungsvollmacht (Power of Attorney) ausstellen, die bei einem Notar in Deutschland beglaubigt wird.
Diese wird zur türkischen Botschaft der TRNZ in Berlin geschickt
Von dort aus, wird die Vollmacht an den Anwalt in Nordzypern weitergeleitet, welcher dann vor Ort nach Abgleich und Freigabe des Kaufvertrages per E-Mail unterzeichnen kann.
So ist der Anwalt rechtsfähig und erhält eine Vollmacht, die speziell für den Zweck des Immobilienkaufes verwendet werden kann.






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