Eine neue Ära für Immobilieninvestoren in Nordzypern
Neue Regelung bringt langfristige Aufenthaltsperspektiven für Immobilieneigentümer
Nordzypern hat eine wichtige Änderung im Bereich der Aufenthaltsgenehmigungen eingeführt. Die neue Regelung bietet ausländischen Immobilieneigentümern die Möglichkeit, je nach Wert ihrer Immobilie eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren zu erhalten.
Damit wird der Erwerb einer Immobilie in Nordzypern für internationale Käufer noch interessanter insbesondere für Menschen, die nicht nur investieren, sondern ihren Lebensmittelpunkt ganz oder teilweise auf die Insel verlegen möchten.
Die wichtigste Änderung: £300.000 als neue Grenze
Die neue Regelung unterscheidet zwischen Immobilien mit einem Gesamtwert von £300.000 oder mehr und Immobilien unterhalb dieser Grenze.
Immobilienwert ab £300.000
Wer eine Immobilie im eigenen Namen besitzt und deren Gesamtwert mindestens £300.000 beträgt, kann eine 10-jährige Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Ein zusätzlicher Einkommensnachweis ist für diese Kategorie nicht erforderlich.
Immobilienwert unter £300.000
Auch eine Immobilie mit einem Wert unter £300.000 ermöglicht eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung.
In diesem Fall kann eine 5-jährige Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden ebenfalls ohne Einkommensnachweis, sofern der Antragsteller bereits über den entsprechenden Eigentumsnachweis verfügt.
Damit ist wichtig: £300.000 ist nicht die Mindestinvestition, um eine Aufenthaltsgenehmigung über eine Immobilie zu erhalten. Vielmehr entscheidet diese Grenze darüber, ob eine Laufzeit von fünf oder zehn Jahren möglich ist.
Was bedeutet das für Käufer von Neubauprojekten?
Gerade für Käufer von Neubau- und Off-Plan-Projekten ist ein weiterer Punkt wichtig.
Wenn die Eigentumsurkunde (Koçan) noch nicht auf den Käufer übertragen wurde und der Antrag auf Grundlage eines registrierten und entsprechend bestätigten Kaufvertrages erfolgt, gelten andere Voraussetzungen.
Bei einem Kaufvertrag unter £300.000 kann insbesondere ein Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen erforderlich sein. Hier kann beispielsweise ein entsprechend beglaubigter Einkommens- oder Gehaltsnachweis aus dem Heimatland relevant sein.
Deshalb sollte bei einer geplanten Immobilientransaktion immer geprüft werden, ob bereits ein Koçan vorhanden ist oder der Antrag auf Grundlage eines Kaufvertrages gestellt wird.
Auch die Familie profitiert
Die Änderungen betreffen nicht nur den Hauptantragsteller.
Auch bei Familienaufenthaltsgenehmigungen wurde die mögliche Laufzeit angepasst. Eine Familienaufenthaltsgenehmigung kann nun grundsätzlich für bis zu zehn Jahre erteilt werden, sofern keine andere Regelung greift.
Das schafft zusätzliche Planungssicherheit für Familien, die langfristig in Nordzypern leben möchten.
Was bedeutet die neue Regelung für Investoren?
Die neue Regelung schafft eine klare Verbindung zwischen Immobilieneigentum und langfristiger Aufenthaltsplanung.
Für Käufer bedeutet das:
£300.000 oder mehr: bis zu 10 Jahre Aufenthalt
unter £300.000: bis zu 5 Jahre Aufenthalt
Bei Eigentum mit Koçan ist grundsätzlich kein Einkommensnachweis erforderlich
Auch internationale Käufer können von der neuen Regelung profitieren
Die Regelung gilt für den Wert der Immobilie bzw. des entsprechenden Immobilieneigentums
Für Käufer ohne bereits ausgestellten Koçan können zusätzliche Anforderungen gelten
Ein wichtiger Schritt für alle, die Nordzypern langfristig planen
Für viele internationale Käufer war bisher die Frage der Aufenthaltsgenehmigung ein wichtiger Bestandteil ihrer Kaufentscheidung.
Die neue Regelung schafft hier eine deutlich langfristigere Perspektive: Wer eine Immobilie in Nordzypern kauft, kann abhängig vom Immobilienwert und vom Stand des Eigentumsnachweises eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Laufzeit von fünf oder sogar zehn Jahren erhalten.
Damit wird die Immobilie nicht nur zu einem Investment oder einem Ferienwohnsitz, sondern kann gleichzeitig ein wichtiger Baustein für die persönliche Lebensplanung in Nordzypern sein.






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